Datenschutz an Schulen


Datenschutzbeauftragter

Martin Marketsmüller

08251 924818 (Donnerstag) - datenschutzbeauftragter@schulamt-aic.de

 Aufgaben
  • Prüfung von (eingereichten) Freigaben
  • Hinwirkung auf die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgben
  • Beantwortung konkreter Fragen
  • Fortbildungen im Bereich Datenschutz
 Zuständigkeit

Der Datenschutzbeauftragte ist zuständig für datenschutzrechtliche Fragen im Bereich der Grundschulen, Mittelschulen und staatlichen Förderschulen.

Er ist Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Fragen von Schüler/inne/n, Lehrkräften, Schulleitungen und Verwaltung.

Grundsätze des Datenschutzes
  • Datensprarsamkeit
  • Datenvermeidung
  • Erforderlichkeitsprinzip
  • Zweckbindungsprinzip