Besetzung des Staatlichen Schulamtes
Dr. Klaus Metzger, Landrat - Rechtlicher Leiter
Ingrid Hillenbrand, Schulamtsdirektorin - Fachliche Leiterin
Carola Zankl, Schulamtsdirektorin
Claudia Genswürger, Schulamtdirektorin
Aufgaben der Fachlichen Leiterin
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Amtsleitung im fachlichen
Aufgabenbereich des Schulamtes einschließlich der Vertretung nach außen, Öffentlichkeitsarbeit, Koordinierung der Tätigkeit der weiteren Schulräte
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Zusammenwirken mit
dem rechtlichen Leiter des
Schulamtes in Angelegenheiten, die sowohl den fachlichen als auch den rechtlichen Aufgabenbereich des Schulamtes berühren
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Grundsätzliche Angelegenheiten der
Aufsicht über die Volksschulen, Modell- und Schulversuche
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Allgemeine Angelegenheiten der
Dienstaufsicht über die staatlichen Lehrer/innen und des fachlichen Weisungsrechts gegenüber den nach BayEUG, Teil 5, Art. 111 ff, verwendeten Lehrer/inne/n
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Allgemeine Angelegenheiten der
Schulleitungen
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Allgemeine Angelegenheiten des
Unterrichts und der Erziehung
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Innere Schulorganisation,
insbesondere Vorbereitung und abschließende Entscheidung der Klassenbildung und Lehrerzuweisung
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Vertretungen der Schulen im
fachlichen Aufgabenbereich gegenüber dem Personalrat
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Vorbereitende Stellungnahme
Personalentscheidungen der Regierung soweit veranlasst
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Vorbereitung der Organisation der
öffentlichen Volksschulen (Bildung der Schulsprengel, Errichtung und Auflösung von Volksschulen); Zusammenwirken mit den Sachaufwandsträgern und Elternbeiräten im Rahmen dieser
Aufgaben
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Angelegenheiten der
Fachberater/innen, der Schulpsychologe/inn/en und der sonstigen Mitarbeiter des Schulamtes im fachlichen Aufgabenbereich
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Mitwirkung bei der Vorbereitung von
Schulbaumaßnahmen
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Kooperation mit weiteren Schularten,
der Universität Augsburg sowie anderen Bildungseinrichtungen
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Bewirtschaftung der Haushalts- und Betriebsmittel (Beauftragter für den Haushalt gem. der Bayerischen Haushaltsordnung
Gemeinsame Aufgabenbereiche der Schulrätinnen
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Planung und Ordnung des Unterrichtswesens
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Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht
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Förderung und Beratung der Schulen
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Aufsicht über die inneren und äußeren Schulverhältnisse
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Dienst- und Fachaufsicht über die Schulleitung und das pädagogische
Personal
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Klassenbildung und Lehrerzuweisung soweit nicht die
fachliche Leiterin zuständig ist
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Mitwirkung der Abnahme der Zweiten
Lehramtsprüfung bzw. II. Staatsprüfung
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Fortbildung
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Evaluation
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Regeln der Unterrichtsvertretung